Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tipster Online Affiliate Programm
Artikel 1 – Allgemeines
1.1 Die Tipster Ltd, ein in Malta eingetragenes Unternehmen mit Handelsregisternummer C50436 im Melita Court, Giuseppe Cali Street, Ta’ Xbiex, XBX 1324 Malta (nachfolgend als „Tipster” oder „Unternehmen“ bezeichnet), besitzt und betreibt Tipster, ein Sportwettunternehmen, das sowohl online, als auch offline operiert. Tipster ist in Malta eingetragen und von der maltesischen Lotterie- und Geldspielbehörde zugelassen. Das Unternehmen übernimmt unter anderem die Verantwortung für Werbung, Marketing und werbewirksame Aspekte der unter der Tipster Marke ausgeübten Geschäftsaktivitäten im Online-Wettgeschäft. Das Online-Wettgeschäft ist für Kunden über diverse Kanäle, wie beispielsweise die Tipster-App oder die Webseite www.tipster.de erreichbar und wird im Folgenden als Tipster.de bezeichnet. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreibt das Unternehmen das Tipster-Affiliate-Programm.
1.2 Der Affiliate unterhält und betreibt eine oder mehrere Webseiten (nachfolgend als „die Webseite“ bezeichnet) bzw. vermittelt potentielle Kunden über sonstige Online-Kanäle.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Affiliate-Vertrages zwischen Tipster und dem Affiliate
1.4 Tipster erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Tipster stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.6 Tipster behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen, jegliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Unterrichtung des Affiliates zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder zu erweitern. Alle derartigen Änderungen werden auf affiliates.tipster.de veröffentlicht. Durch die anhaltende 1.) Teilnahme am Programm, 2.) Verwendung der Tipster.de Affiliate Webseite und/oder der Tipster Marketing-Instrumente und Werbemittel, oder 3.) Annahme jeglicher Affiliate Provisionen von Tipster bestätigt der Affiliate unwiderruflich die Annahme dieser Bedingungen inklusive Änderungen.
Artikel 2 – Vertragsgegenstand
2.1 Tipster stellt dem Affiliate eine Auswahl von Werbemitteln (z.B. Banner, Texte, Grafiken, Logos) zur Verfügung. Durch die Implementierung eines oder mehrerer Werbemittel können Nutzer der Webseite des Affiliates – durch Anklicken der entsprechenden Symbole – direkt auf die Webseite von Tipster zugreifen und dort Wetten abgeben. Tipster ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit zu ändern, einzuschränken oder neue Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
2.2 Der Affiliate erhält für die Implementierung der Werbemittel in seine Webseite eine erfolgsabhängige Provision.
2.3 Die Vereinbarung ist beidseitig nicht exklusiv.
2.4 Die Urheberrechte für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie für alle anderen auf der Webseite von Tipster zugänglich gemachten Informationen bleiben ausschließlich bei Tipster.
Artikel 3 – Vertragsschluss
3.1 Tipster stellt auf ihrer Webseite unter https://affiliates.tipster.de/anmeldung ein Online-Antragsformular für das Tipster.de Affiliate Programm zur Verfügung. Das Einstellen dieses Online-Antragsformulares stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar.
3.2 Mit Ausfüllen des Antragsformulars und durch das Klicken auf die „Senden“-Schaltfläche des Antragsformulars akzeptiert der Affiliate alle in dieser Vereinbarung niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich des variablen Provisionsmodells. Als integraler Bestandteil hiervon werden alle in Artikel 13 dieser Vereinbarung enthaltenen Provisionsmodelle angesehen. Das Absenden des Formulars stellt in rechtlicher Hinsicht das Angebot auf Abschluss des Affiliate-Vertrages mit Tipster dar.
3.3 Nach der Auswertung des Anmeldeformulars kann Tipster die Registrierung akzeptieren und das Partnerprogramm freischalten. Der Affiliate erhält in diesem Fall eine Bestätigungsemail, welche rechtlich gesehen die Vertragsannahme darstellt.
3.4 Das Unternehmen behält sich das alleinige und ausschließliche Recht vor, nach eigenem Ermessen Anmeldungen jeglicher Art abzulehnen.
Artikel 4 – Pflichten des Affiliate
4.1 Hiermit garantiert der Affiliate, dass die folgenden Punkte zutreffen:
4.1.1 Der Affiliate verfügt zur Zustimmung und zum Abschluss einer Vereinbarung über das gesetzlich erforderliche Alter der zuständigen Gerichtsbarkeit.
4.1.2 Der Affiliate betreibt die Webseite in eigenem Namen und ist über die Webseite uneingeschränkt verfügungsberechtigt.
4.1.3 Der Affiliate ist Inhaber aller Genehmigungen, Lizenzen und Rechte zur Absatzförderung, Vermarktung und Werbung von Tipster in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.1.4 Der Affiliate befolgt sämtliche geltenden Bestimmungen, Rechtsvorschriften und Regeln in Verbindung mit der Absatzförderung von Tipster.de.
4.1.5 Der Affiliate versteht die allgemeinen Geschäftsbedingungen voll und ganz und akzeptiert diese vollumfänglich.
4.2 Der Affiliate gewährleistet hiermit und vereinbart:
4.2.1 Dass er sich bestmöglich bemüht, für Tipster.de aktiv, möglichst breitenwirksam und wirkungsvoll zu werben, den Absatz zu fördern und die Webseite zu vermarkten, so dass der Nutzen für die Parteien maximiert wird.
4.2.2 Dass die an ihn gelegentlich versendeten bzw. online zur Verfügung gestellten Richtlinien befolgt werden.
4.2.3 Potenzielle Neukunden auf eigene Aufwendungen und Kosten an Tipster.de weiterzuvermitteln. Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Art und Weise, den Inhalt und die Verbreitung seiner Marketing-Aktivitäten. Alle Marketing-Aktivitäten müssen jedoch zu jeder Zeit auf ordnungsgemäße, professionelle und rechtmäßige Art und Weise durchgeführt werden, sowie mit geltenden Gesetzen, vereinbarten Vorschriften und dieser Vereinbarung übereinstimmen.
4.2.4 Dass nur Links und Marketing-Materialien verwendet werden, die das Unternehmen zur Verfügung gestellt hat. Andernfalls wird eine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und folglich für die korrekte Abrechnung der Verkäufe nicht übernommen.
4.2.5 Links und Marketing-Materialien nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu verändern, zu bearbeiten oder zu modifizieren bzw. eigens erstellte Werbemittel zu verwenden.
4.2.6 Dass er die volle Verantwortung für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Webseite/Traffic-Quelle, sowie erscheinende Inhalte auf der Webseite übernimmt.
4.2.7 Der Affiliate versichert, dass er beim Ausfüllen des Anmeldeformulars wahre und vollständige Angaben macht. Er wird die Angaben umgehend und ohne Aufforderung aktualisieren, wenn sich diese vollständig oder teilweise ändern.
4.3 Der Affiliate garantiert hiermit:
4.3.1 Dass er keine Inhalte auf seiner Webseite verbreitet oder anbietet, die verleumderisch, diskriminierend, obszön, unrechtmäßig oder in anderer Weise ungeeignet sind bzw. Material enthalten, das sexuell explizit, pornografisch, obszön und/oder graphisch gewalttätig ist.
4.3.2 Dass er keine Minderjährigen, bzw. Personen vermitteln wird, die das gesetzlich festgelegte Mindestalter zur Teilnahme an Glücksspielen noch nicht erreicht haben.
4.3.3 Dass er keine Werbung in Geltungsbereichen schalten wird, innerhalb derer Glücksspiele und deren Anwerbung als unrechtmäßig gelten.
4.3.4 Dass er keinen anhand betrügerischer oder unrechtmäßiger Handlungen generierten Webverkehr an Tipster sendet. Zu diesen Handlungen gehören unter anderem:
- Das Versenden von Spam.
- Die Verwendung fehlerhafter Metatags.
- Die Ermutigung zum Missbrauch aller von Tipster angebotenen Boni, kostenloser Wetten oder sonstiger Werbeaktionen.
- Die Registrierung als Spieler bzw. die Vornahme direkter oder indirekter Einzahlungen auf Spielerkonten jeglicher Art für persönliche Zwecke bzw. für die Benutzung durch seine Verwandten, Freunde, Arbeitnehmer oder sonstige Dritte über seinen Tracker / seine Tracker oder der Versuch auf sonstige Weise die an ihn zu zahlenden Provisionen künstlich aufzuwerten oder das Unternehmen auf sonstige Weise zu betrügen. Die Verletzung dieser Bestimmung gilt als Betrug.
4.3.5 Dass seine Webseite nicht in einer Form gestaltet wurde, die eine Verwechslungsgefahr mit Tipster.de bzw. dem Unternehmen erzeugt oder gar den Eindruck entstehen lässt, dass die Webseite des Affiliates ganz oder teilweise von Tipster.de bzw. dem Unternehmen stammt.
4.3.6 Dass der Affiliate im Falle der Nutzung von Pay Per Click oder Pay Per View Strategien mit Google Adwords, DoubleClick oder vergleichbaren Programmen/Plattformen folgende Verpflichtungen nicht verletzt:
- Folgende Schlagwörter (Keywords) dürfen nicht verwendet bzw. gebucht werden: Tipster; Tipster.de; www.Tipster.de und sämtliche Falschschreibungen und Variationen der oben erwähnten Schlagwörter.
- Falls Tipster eingebucht wird und zur Webseite verlinkt, darf keine Schlagwort-Einfügung verwendet werden, anhand derer die Marke als ein Ad-Titel erscheint.
- Der Marken-Name Tipster darf nicht in der URL-Anzeige des Affiliates angezeigt werden.
- Die URL www.tipster.de darf nicht in seiner URL-Anzeige verwendet werden.
- Der Affiliate darf keine Werbemittel aus den Pay Per Click Aktivitäten von Tipster verwenden.
- Der Affiliate darf unter keinen Umständen vorgeben, die offizielle Tipster Webseite zu sein.
- Obwohl er den Namen „Tipster“ in seinem eigenen Werbetext verwenden darf, ist es ihm untersagt, ihn als Teil seines Werbe-Titels zu verwenden.
- Der Affiliate darf im Falle des Buchens von allgemeinen Schlagwörtern nicht direkt zur Webseite Tipster.de verlinken, sondern muss über eine eigene Landing-Page oder Webseite verfügen, auf die er den Webtraffic leitet.
- Der Affiliate darf den Namen „Tipster“ in die Subdomain der URL-Anzeige, wie bspw. „www.affiliateseite.tipster.de“, innerhalb von Suchmaschinen-Werbeanzeigen miteinbeziehen.
- Der Affiliate darf den Namen „Tipster“ in den Unterordnern der URL-Anzeige, wie bspw. „www.affiliateseite.com/tipster“, innerhalb von Suchmaschinen-Werbeanzeigen miteinbeziehen.
4.3.7 Der Affiliate darf den Namen Tipster bzw. sonstige Begriffe, Handelsmarken und intellektuelle Eigentumsrechte, die in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fallen, nicht ohne die schriftliche Genehmigung seitens des Unternehmens verwenden. Ausnahmen bilden hier das Marketing-Material, das vom Unternehmen zugesendet bzw. durch das ADEleven Partner Network zur Verfügung gestellt wird.
4.3.8 Es ist dem Affiliate untersagt, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) inklusive derer Territorien, in Frankreich inklusive der französischen, überseeischen Departements und Gebiete, in Belgien, in China, in Dänemark, in Hong Kong, in Italien, in Macao, in Spanien, in Portugal und in Griechenland, in der Türkei sowie in Guam, Malaysia, Guinea, in Puerto Rico und in Mexiko weder online noch offline jegliche Art von Tipster Produkten zu bewerben. Der Affiliate wird ausdrücklich zur Verantwortung gezogen und ist dazu verpflichtet, Tipster von Ansprüchen, Haftungsansprüchen, Bußgeldern, Vertragsstrafen, und/oder Schäden, die aufgrund einer Verletzung dieser Klausel durch den Affiliate entstehen, schadlos zu halten.
4.4 Falls der Affiliate den Betrieb der Affiliate-Webseite einstellt, behält sich Tipster das Recht vor, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen. Überträgt der Affiliate die Inhaberschaft der Affiliate-Webseite auf eine andere Instanz, so ist das Unternehmen im Voraus über die Absicht der Übertragung der Inhaberschaft zu informieren, um zu bestimmen, ob die Partnerschaft fortgesetzt wird.
4.5 Das Kopieren von anderen Affiliate Webseiten ist nicht gestattet. Außerdem ist es dem Affiliate untersagt, das sogenannte „Cookie Dropping“ zu betreiben. Es ist dem Affiliate also nicht gestattet, Cookies zu verwenden, die automatisch auf den Spielerbrowser zugreifen, ohne dass der Spieler aktiv auf den Banner des Betreibers geklickt hat. Tipster behält sich das Recht vor, Affiliates vom Affiliate-Programm auszuschließen, bzw. die Partnerschaft zu beenden, falls der Affiliate gegen die oben genannten Punkte verstößt, indem er Affiliate-Webseiten kopiert oder Spieler von einem anderen Affiliate entwendet.
4.6 Tipster kontrolliert die Affiliate-Partnerseiten in regelmäßigen Abständen, um die Qualität und Beständigkeit der Marke Tipster zu gewährleisten. Diesbezüglich behält sich Tipster das Recht vor, Affiliates zu kontaktieren und ggfs. Änderungen an der Affiliate-Webseite vornehmen zu lassen. Die angeforderten Änderungen sollten innerhalb eines zeitlichen Rahmens von 7 Tagen vom Affiliate vorgenommen werden. Aktualisiert der Affiliate die Links nicht binnen 21 Tagen und/oder reagiert er nicht auf Nachrichten von Tipster, behält sich Tipster das Recht vor, den Status des Affiliates von „aktiv“ auf „inaktiv“ zu ändern. Sollte der Affiliate nach einem zusätzlichen zeitlichen Rahmen von 30 Tagen nach Änderung des Status weder auf Kommunikation seitens Tipster reagieren, noch die Links aktualisiert haben, so behält sich Tipster das Recht vor, die Partnerschaft fristlos zu kündigen.
Artikel 5 – Pflichten von Tipster
5.1 Alle erforderlichen Informationen, Links und Marketing-Materialien werden durch das Unternehmen für den Affiliate zur Verfügung gestellt.
5.2 Das Unternehmen verwaltet den Umsatz, der durch Kunden erwirtschaftet wird, die der Affiliate durch Links und Marketing-Material auf Tipster.de leitet. Des Weiteren führt das Unternehmen Buch über sämtliche Nettoeinnahmen und des anhand der Marketing-Maßnahmen verdienten Gesamtprovisionsbetrags, stellt dem Affiliate Statistiken zur Verfügung und regelt den gesamten Kundenservice, der mit den Geschäftsaktivitäten in Verbindung steht. Dies wird durch die Zuordnung eindeutiger Tracking-Nummern zu allen vermittelten Kunden gewährleistet.
Artikel 6 – Zahlung
6.1 Tipster bezahlt dem Affiliate eine erfolgsabhängige Provision, deren Höhe sich an den erwirtschafteten Nettoeinnahmen von neuen Kunden bemisst, welche vom Affiliate über seine Webseite und/oder sonstige Kanäle vermittelt wurden. Neue Kunden sind diejenigen Kunden von Tipster, die noch über kein Tipster-Wettkonto zum Zeitpunkt der Anmeldung verfügten, die sich ordnungsgemäß anmelden und Echtgeldüberweisungen in der Höhe von der Mindestanzahlung auf ihr Tipster.de Wettkonto tätigen. In der Provision sind bereits Mehrwertsteuer und/oder sonstige geltenden Steuern enthalten.
6.2 Anspruch auf die erste Provisionsauszahlung hat der Affiliate, wenn er mindestens 5 aktive Spieler an das Unternehmen vermittelt hat. Sobald der Affiliate sich den Anspruch auf die erste Provisionsauszahlung erarbeitet hat, sind keine Mindestanzahlen an aktiven Spielern notwendig, um eine Auszahlung zu erhalten.
6.3 Die Provision für den Affiliate besteht, sofern es keine weiteren Absprachen gibt, aus einem Prozentsatz der erweiterten Bruttospielerträge (siehe auch Artikel 13 – Provisionen) für das jeweilige Produkt. Die Berechnung der Nettoeinnahmen ist produktspezifisch und wird in der produktspezifischen Provisionsstruktur näher dargelegt.
6.4 Die Leistung der Affiliates in Hinsicht auf das Werben neuer Spieler wird alle 3 Monate überprüft. Sollte der Affiliate innerhalb des Zeitraumes von 3 Monaten keinen neuen Spieler mit einer Einzahlung geworben haben, so wird die Provision des Affiliates für aktive Spieler auf 10 % gekürzt. Wenn in den weiteren 3 Monaten auch kein neuer Spieler geworben wird, so behält sich Tipster das Recht vor, die Partnerschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden.
6.5 Die Provision wird jeweils am Ende eines Kalendermonats berechnet. Die Auszahlungen werden jeweils zum 15. des Folgemonats geleistet, sofern die auszuzahlende Summe den Mindestwert gemäß der jeweiligen Zahlungsmethode überschreitet. Unterschreitet der auszuzahlende Betrag den Mindestwert, so wird dieser Betrag auf den nächsten Monat übertragen und kann erst dann ausgezahlt werden, sobald der Gesamtbetrag den Mindestwert überschreitet.
6.6 Die Auszahlung aller Provisionen erfolgt auf die vom Affiliate im Bewerbungsverfahren ausgewählte Zahlungsmethode. Unterläuft ein Fehler bei der Berechnung der Provision, behält sich Tipster das Recht vor, die falsche Berechnung zu berichtigen und sowohl jeglichen Fehlbetrag unverzüglich auszubezahlen, als auch jede an den Affiliate geleistete Überbezahlung zurückzufordern.
6.7 Der Affiliate ist verpflichtet, für jeden Monat, an dem er sich an dem Programm beteiligt, einen sichtbaren Nachweis für den von ihm betriebenen werbetechnischen Aufwand vorzulegen, um den Anspruch auf den Erhalt der Provisionen aufrecht zu erhalten. Eine Nichteinhaltung kann als Vertragsbruch erachtet werden und ggfs. zu einer Beendigung der Partnerschaft zwischen dem Affiliate und dem Unternehmen führen.
6.8 Nimmt der Affiliate die Auszahlung des Unternehmens an, so bedeutet dies, dass das Guthaben des Affiliates für den angegebenen Zeitraum vollständig und endgültig beglichen wurde.
6.9 Ist der Affiliate mit der Ausweisung des ausstehenden Betrages nicht einverstanden, so kann er binnen 30 Tagen per E-Mail an das Unternehmen unter affiliates@tipster.de mit Angabe von Gründen Widerspruch einlegen. Das Versäumnis, eine E-Mail innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes zu versenden, führt zu der unwiderruflichen Annahme des ausstehenden Betrages für den angegebenen Zeitraum.
6.10 Untersucht und überprüft das Unternehmen, ob betreffende Transaktionen mit den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen konform sind, so verfügt es über die Berechtigung, die Auszahlung jeglichen Betrages an den Affiliate um bis zu 180 Tage zu verschieben.
6.11 Ist der generierte Webverkehr illegal oder verstößt er gegen die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, stehen keine Zahlungen aus.
6.12 Der Affiliate erklärt sich damit einverstanden, sowohl sämtliche Provisionen, die auf der Grundlage betrügerischer oder verfälschter Transaktionen in Empfang genommen wurden, als auch alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für Rechtsgründe oder gerichtliche Schritte, die im vollen Umfang gegen den Affiliate unter Umständen eingeleitet werden können, zurückzuzahlen.
6.13 Die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich, dass nach Beendigung der Vereinbarung oder Kündigung dieser durch eine der Vertragsparteien und unter der Voraussetzung, dass noch ausstehende Rechnungen ausbezahlt werden müssen, der Affiliate nicht länger dazu berechtigt ist, weitere Zahlungen jedweder Art vom Unternehmen entgegenzunehmen.
6.14 Für die im In- und/oder Ausland zu leistende Zahlung aller Arten von Steuern, Gebühren, Lasten und sonstigen ausstehenden bzw. geschuldeten Beträge auf die im Rahmen dieses Vertrages erwirtschafteten Einnahmen an entsprechende Steuerbehörden, Abteilungen oder sonstige zuständige Instanzen, ist der Affiliate allein verantwortlich. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für unbezahlte Summen, die dem Affiliate als ausstehend angerechnet werden. Des Weiteren stellt der Affiliate das Unternehmen in dieser Hinsicht von jeglichen Haftungsansprüchen gegenüber Dritten frei.
Artikel 7 – Kündigung
7.1 Der Vertrag kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen jederzeit von jeder der Vertragsparteien mittels einer an die andere Partei gerichteten schriftlichen Mitteilung gekündigt werden. Die schriftliche Mitteilung darf per E-Mail übersendet werden.
7.2 Die Vertragsparteien erklären sich hiermit einverstanden, dass bei Beendigung dieser Vereinbarung die im Folgenden aufgeführten Punkte eingehalten werden müssen:
7.2.1 Der Affiliate entfernt alle Verweise auf Tipster.de von der Webseite des Affiliates bzw. sonstigen Marketing- und Kommunikationskanälen. Dies ist unabhängig davon, ob die Kommunikation aus kommerzieller oder anderweitiger Natur erfolgt.
7.2.2 Alle Berechtigungen und Lizenzen, die dem Affiliate gemäß dieser Vereinbarung bisher gewährt wurden, werden mit sofortiger Wirkung gekündigt. Alle Rechte fallen an die jeweiligen Lizenzgeber zurück. Der Affiliate wird die Nutzung aller Dienstmarken, Handelsmarken, Logos oder sonstigen Bezeichnungen, die in den Verantwortungsbereich von Tipster fallen, einstellen.
7.2.3 Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung hat der Affiliate einzig einen Anspruch auf die von ihm bis dahin verdienten und noch nicht erhaltenen Provisionen. Tipster behält sich das Recht vor, die letzte Zahlung an den Affiliate für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, um eine korrekte Auszahlungssumme zu gewährleisten. Ab dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung ist der Affiliate nicht mehr dazu berechtigt, Provisionen zu verdienen oder entgegen zu nehmen.
7.2.4 Tipster behält sich das Recht vor, zum Kündigungszeitpunkt verdiente aber noch nicht in Empfang genommene Provisionen als Sicherheit für etwaige Ansprüche zurückzuhalten, sollte die vorliegende Vereinbarung vonseiten des Unternehmens auf der Rechtsgrundlage eines Vertragsbruches seitens des Affiliates gekündigt werden. Des Weiteren wird präzisiert, dass eine Kündigung vonseiten von Tipster aufgrund der Verletzung einer oder mehrerer Klauseln aus dieser Vereinbarung seitens des Affiliates keiner Kündigungsfrist bedarf. Eine derartige Beendigung tritt nach Mitteilung von Tipster an den Affiliate unverzüglich und fristlos in Kraft.
7.2.5 Der Affiliate ist verpflichtet, alle sich im Besitz, Gewahrsam oder in der Verfügungsgewalt des Affiliates befindlichen vertraulichen Informationen (inklusive aller Kopien und Ableitungen hiervon) zurückgeben.
7.2.6 Der Affiliate befreit Tipster von jeglichen nach dem Datum einer derartigen Kündigung entstehenden oder aufkommenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme derjenigen Verpflichtungen, die ihrer Art nach so gestaltet wurden, dass sie eine Kündigung der Vereinbarung überdauern. Die Kündigung befreit den Affiliate nicht von Haftungen infolge einer oder mehrerer Verletzungen dieser Vereinbarung, die sich vor der Kündigung der Vereinbarung ereigneten bzw. Haftungen infolge eines oder mehrerer Geheimhaltungsbrüchen, selbst wenn der Bruch erst nach dem Zeitpunkt der Kündigung der Vereinbarung stattfindet. Die Geheimhaltungspflicht des Affiliate gegenüber Tipster überdauert die Kündigung der Vereinbarung.
Artikel 8 – Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Affiliate erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung des Internets auf sein eigenes Risiko stattfindet und dass das Tipster Affiliate-Programm ohne jedwede ausdrückliche oder implizite Gewährleistung oder Voraussetzungen jedweder Art entsprechend seiner Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt wird. Tipster übernimmt keine Garantie dafür, dass ein jederzeitiger Zugang an jedem beliebigen Ort zu seiner Webseite möglich ist.
8.2 Tipster haftet unter keinen Umständen für den Affiliate oder sonstige Dritte für Auslassungen, Fehler, Schäden, Ungenauigkeiten, Verletzungen oder Verluste, die aufgrund gänzlicher oder teilweise stattfindender Schäden, Versäumnisse oder Verspätungen der Tipster.de oder des Affiliate-Programms zustande kamen.
8.3 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird auf die rechtsgeschäftlichen Vertreter von Tipster und deren Verrichtungsgehilfen beschränkt.
8.4 Die Haftung von Tipster, aus welchen Gründen auch immer, wird auf den Betrag, der innerhalb der letzten 6 Monate an den Affiliate ausgezahlten Provisionen, beschränkt.
Artikel 9 – Haftungsfreistellung
9.1 Der Affiliate ist damit einverstanden, Tipster und seine Partner, Nachfolger, Officer, Angestellte, Agenten, Funktionäre, Aktionäre und Rechtsanwälte von und gegen alle Forderungen und Verbindlichkeiten, zu denen auch angemessene Kosten für Anwälte und Sachverständige zählen, die sich aufgrund der im Folgenden aufgeführten Punkte direkt oder indirekt ergeben, freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen:
9.1.1 Sämtliche Verletzungen der Garantien, Vereinbarungen oder Zusicherungen des Affiliates im Rahmen dieser Vereinbarung.
9.1.2 Die missbräuchliche Verwendung des Marketing-Materials durch den Affiliate.
9.1.3 Alle Verhaltensweisen und Aktivitäten, die unter der Benutzer-ID und dem Passwort des Affiliates stattfinden.
9.1.4 Alle diffamierenden, verleumderischen oder illegalen Materialien, die Teil der Webseite des Affiliate bzw. der Informationen und Daten des Affiliates sind.
9.1.5 Jegliche Klagen oder Streitigkeiten, die der Webseite bzw. den Informationen und Daten des Affiliate die Verletzung von Patenten, Urheberrechten, eingetragenen Marken oder intellektuellen Eigentumsrechten dritter Parteien oder die Verletzung von Datenschutz- bzw. Werberechten Dritter vorwerfen.
9.1.6 Unbefugter Gebrauch der Webseite oder der Informationen und Daten sowie unbefugter Zugriff des Affiliates.
9.1.7 Jegliche Forderung in Bezug auf die Webseite des Affiliate.
9.1.8 Jegliche Verletzung dieser Vereinbarung.
9.2 Tipster behält sich das Recht vor, sich auf eigene Kosten an der Verteidigung jeglicher Angelegenheiten zu beteiligen.
Artikel 10 – Rechte von Tipster
10.1 Das Unternehmen ist, sofern dies notwendig ist, dazu befugt, Spieler sowohl abzulehnen als auch die Konten von Spielern zu schließen. Somit wird garantiert, dass das Unternehmen im Stande ist, die Geschäftsstrategie zu befolgen und die Interessen des Unternehmens zu schützen.
10.2 Tipster ist, sofern dies notwendig ist, dazu befugt, Affiliate-Bewerber sowohl abzulehnen als auch das Konto des Affiliates zu schließen. Somit wird garantiert, dass das Unternehmen im Stande ist, die Geschäftsstrategie zu befolgen und die Interessen des Unternehmens zu schützen, im Falle eines Verstoßes seitens des Affiliates gegen die Vereinbarung, die allgemeinen Geschäftsbeziehungen oder -bestimmungen, Grundsätze und Leitlinien des Unternehmens. Abgesehen von der Schließung des Kontos von Affiliates ist das Unternehmen des Weiteren dazu berechtigt, sonstige rechtliche Schritte einzuleiten, damit die Interessen des Unternehmens geschützt werden.
Artikel 11 – Geheimhaltung
11.1 Sämtliche Informationen, zu denen unter anderem auch geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Käuferlisten, sowie auch Preis- und Verkaufsinformationen sowie auch Informationen in Bezug auf Produkte, Unterlagen, Operationen, Geschäftspläne, Prozesse, Produktinformationen, Geschäfts-Know-how, Bedienlogik, Betriebsgeheimnisse, Marktchancen und persönliche Daten des Unternehmens gehören, müssen vertraulich behandelt werden. Derartige Informationen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tipster weder direkt noch indirekt für eigene kommerzielle oder sonstige Zwecke verwendet werden, oder an andere Personen oder dritte Parteien weitergegeben werden.
11.2 Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder über allgemein zugängliche Quellen in Erfahrung gebracht werden können.
11.3 Der Affiliate verpflichtet sich, vertrauliche Informationen einzig und für keinen anderen Zweck zu verwenden, als für die Ausübung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung. Emailadressen sowie sämtliche Benutzerdaten dürfen nur für interne Zwecke genutzt werden. Der Affiliate wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
11.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach der Beendigung der Vereinbarung fort.
Artikel 12 – Handelsmarken
Kein Inhalt dieser Vereinbarung gewährt einer Partei Rechte, den Titel oder Anteile an den Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder anderen intellektuellen Eigentumsrechten (nachfolgend als „Marken“ bezeichnet) der jeweils anderen Partei. Während oder nach Ablauf der Laufzeit der Vereinbarung dürfen die Parteien zu keiner Zeit versuchen, die Marken der jeweils anderen Partei oder jeglichen Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe der jeweils anderen Partei anzufechten, anfechten zu lassen oder andere dabei unterstützen sie anzufechten oder zulassen, dass andere sie anfechten oder sie registrieren, oder versuchen sie zu registrieren. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass keine der Parteien entweder Marken registrieren wird oder versucht, Marken zu registrieren, die grundsätzlich Marken ähnlich sind und der der jeweils anderen Partei oder zu einem Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe der jeweils anderen Partei gehört.
Artikel 13 – Provisionen
13.1 Standardprovisionsmodell
Die Gewinnbeteiligung des Affiliates, auch „Net Revenue Share“ genannt, wird anhand der während der Vertragsdauer erwirtschafteten Nettoeinnahmen des durch den Affiliate vermittelten Spieler berechnet. Der Einnahmen-Anteil wird wie folgt berechnet:
Nettoeinnahmen oder erweiterte Bruttospielererträge (EBSE) bezeichnen die verbuchten Bruttoeinnahmen abzüglich Auszahlungen, Bonuskosten, Rückerstattungen und Betrugskosten.
Bruttoeinnahmen sind die realen Geldeinnahmen, die infolge der Inanspruchnahme der von Tipster.de zur Verfügung gestellten Dienstleistungen anhand weiter vermittelten Kunden erwirtschaftet wurden.
Umsatz pro Monat (NGR*) | Provisionssatz | |
---|---|---|
von | bis | |
1 € | 10.000 € | 20% (+5% Quartalsbonus) |
10.001 € | 20.000 € | 25% (+5% Quartalsbonus) |
20.001 € | 30.000 € | 30% (+5% Quartalsbonus) |
30.001 € | 35% (+5% Quartalsbonus) |
13.2 Quartalsbonus
Abgesehen von dem oben genannten Standardprovisionsmodell zahlt das Unternehmen einen Quartalsbonus nach jedem abgelaufenen Quartal (Q1, Q2, Q3, Q4) für langfristige Partnerschaften. Bewirbt der Affiliate das Unternehmen ein komplettes Quartal, wird ihm automatisch jeweils für dieses Quartal ein Quartalsbonus in Höhe von bis zu 5 % zusätzlich zu seinen Provisionen ausbezahlt. Der Quartalsbonus wird auf die im Quartal erzielten erweiterten Bruttospielerträge gewährt. Bereits entstandene Provisionszahlungen an den Affiliate sind hier bereits abgezogen. Somit berechnet sich der Quartalsbonus wie folgt: Quartalsbonus = Summe der erweiterten Bruttospielerträge x (Standard-Provision + 5 % Quartalsbonus) – Gezahlte Provision.
13.3 Negative Provisionskosten
Negative Provisionskosten können immer dann entstehen, wenn die – durch den Affiliate geworbenen – Kunden mehrheitlich ihre Wetten gewonnen haben oder mehr Boni an Spieler ausgegeben als Einnahmen verbucht wurden. Einen solchen Verlustübertrag, auch Negative Rollover genannt, gibt es nicht. Erzielt der Affiliate eine negative Provision, so erhält er für diesen Monat keine Provision. Im darauffolgenden Monat beginnt die Provisionsrechnung dann wieder automatisch bei Null.
13.4 High-Roller-Geschäftsstrategie
Ein High-Roller ist per Definition ein Echtgeld-Spieler, der bei der Teilnahme an Sportwetten mehr als 10.000 € innerhalb eines Monats gewonnen hat. Wird ein Spieler als High-Roller eingestuft und gewinnt Geldbeträge über dem definierten Mindestbetrag, um als High-Roller eingestuft zu werden, so entsteht ein negativer Vortrag. Der negative Vortrag eines High-Rollers beläuft sich demnach auf die Summe seiner Gewinne. Gewinnt ein High-Roller 20.000 €, so beläuft sich der negative Vortrag auf – 20.000 €. Die Kosten sind gedeckt, wenn der Spieler 20.000 € verliert und so die ursprünglich gewonnenen 20.000 € ausgeglichen hat. Hat der Spieler diese 20.000 € ausgeglichen, so hat er den Kostenausgleichspunkt (Gewinne des High-Roller = Verluste des High-Roller) erreicht. Diesen Punkt zu erreichen kann mehrere Monate andauern und wird für die Gesamtdauer der Spieleraktivität bei der Teilnahme an Sportwetten bei Tipster.de berechnet.
Ein Spieler kann nach Ermessen des Unternehmens bis zu dem Zeitpunkt ein High-Roller gemäß der obigen Definition sein, an dem er den Kostenausgleichspunkt erreicht. Entscheidet sich das Unternehmen dazu, einen Spieler gemäß der High-Roller Geschäftsstrategie zu behandeln, so wird der Affiliate hierüber informiert.
Die High-Roller-Geschäftsstrategie und der damit verbundene negative Vortrag werden einzig und allein auf denselben High-Roller angewendet und beeinflusst nicht andere sich auf dem Konto des Affiliates befindlichen Spieler.
Erreicht ein Spieler die High-Roller-Klassifikationsgrenze, wird dieser umgehend als High-Roller gekennzeichnet und sein Status wird auf Grundlage seiner für den laufenden Monat kumulierten Einnahmen auf täglicher Basis aktualisiert. So soll dem Affiliate dabei geholfen werden, einen Verlust der von Nicht-High-Rollern im selbigen Monat erwirtschafteten Einnahmen zu verhindern.
Um zu gewährleisten, dass sämtliche Einnahmen auch im selben Monat beglichen werden, werden die Kostenausgleichspunkte täglich kontrolliert. Deckt ein Spieler also am 29. eines Monats seine Kosten und erwirtschaftet am 30./31. desselben Monats positive Einnahmen, erhält der Affiliate die Provision in Verbindung mit dem im selben Monat verbliebenen positiven Saldos des Spielers.
Artikel 14 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Affiliate-Vertrag zwischen dem Affiliate und Tipster wird gemäß den maltesischen Gesetzen geregelt und ausgelegt und jede Klage oder Streitigkeit in Bezug auf diesen Vertrag muss in Malta eingeleitet werden und der Affiliate unterwirft sich unwiderruflich der Rechtsprechung der Gerichte von Malta.
Artikel 15 – Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
15.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Internet in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Bei Widersprüchen zwischen den sprachlichen Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
Stand: 26.03.2018